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TIPPGEBER-PROVISION

Tippgeber werden

Tippgeber werden

Nutzen Sie Ihre Kontakte und verdienen Sie mit guten Tipps ein attraktives Extra-Einkommen!

Für die Nennung einer Person, die über uns ihre Immobilie im Alleinauftrag verkauft, erhalten Sie nach erfolgreicher Vermittlung dieser Immobilie durch unser Unternehmen und nach Eingang der Gesamtprovision eine Tippgeberprovision von bis zu 15.000€.

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Um als Tippgeber Anspruch auf Ihre Provision zu erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen.

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  • Anschrift der zu verkaufenden Immobilie und Angaben zum Objekt

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers

  • Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse

 

Weitere Voraussetzungen: Das Objekt darf uns noch nicht bekannt sein, kein anderer Immobilienmakler ist bereits mit der Vermittlung betraut, der Eigentümer unternimmt keine eigenen Werbemaßnahmen, der Eigentümer erteilt uns einen Alleinauftrag ohne Einschränkungen.

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Die Tippprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto ausbezahlt. An Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, zahlen wir inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.

Provisionshöhe

Im Falle einer erfolgreichen Vertragsunterzeichnung zahlen wir Ihnen 15% (exkl. gesetzl. MwSt.) der vereinnahmten Maklercourtage als Provision aus (Bitte beachten Sie die Umsatzsteuer-Regelungen für Privatpersonen und Unternehmen). Die maximale Höhe der Tippgeber-Provision beträgt 15.000€ (exkl. gesetzl. MwSt.).

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Rechenbeispiel: 

Kaufpreis der Immobilie: 500.000€

Netto-Provision 6,00% (exkl. gesetzl. MwSt.): 30.000€

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Sie erhalten: 4.500€ (exkl. gesetzl. MwSt.)

Provisionshöhe
Vertreter der Wirtschaft
Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise

Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.

Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).

Weitere Hinweise

Die Vermittlung muss zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin) kommen.

Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).

Sie sind mit dem Eigentümer nicht verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden.

 

Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.

Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.

Wir behalten uns jedoch in jeder Hinsicht das Recht vor, angebotene Immobilien abzulehnen und nicht zu vermarkten. Der Tippgeber erhält seine Provision auf die tatsächlich an uns bezahlte Provision seitens des Käufers. Sollte es zu keiner Provisionszahlung kommen, was relativ unwahrscheinlich ist, hat auch der Tippgeber keinerlei Anspruch auf seine Tippprovision und hält uns in jeder Hinsicht schad- und klaglos.

Weitere Hinweise
Datenschutz

Datenschutz

Die Anforderungen des Datenschutzes bei der Tipp-Akquise müssen zwingend eingehalten werden. Persönliche Daten dürfen nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen dem Immobilienmakler daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden. Sollen nicht die Kontaktdaten weitergegeben, sondern der Verkäufer durch eine Empfehlung aufgefordert werden, sich selbst auf die Tipp-Empfehlung beim Makler zu melden, muss sichergestellt werden, dass ihm die Tipp-Prämie des privaten Tipp-Gebers bekannt ist.

So werden Sie Tippgeber

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, indem Sie uns Ihren Namen sowie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer mitteilen. Nach Versendung Ihrer Kontaktanfrage melden wir uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen. In diesem Gespräch teilen Sie uns die Kontaktdaten jenes Immobilieneigentümers mit, dessen Haus oder Wohnung Sie als Tipp bekannt geben möchten. 

 

Danach prüfen wir, ob wir diese Immobilie bereits in unserer Datenbank haben beziehungsweise, ob das Objekt schon öffentlich angeboten wird. Falls Ihre Empfehlung die Konditionen erfüllt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Danach lassen wir Ihnen eine detaillierte Tippgeber-Vereinbarung zukommen und fügen Sie unserer Datenbank als Tippgeber für die Immobilie hinzu. Für den Fall, dass es zum erfolgreichen Abschluss des Vertrages kommt, berechtigt Sie diese Vereinbarung dazu, für Ihren Tipp eine Provision zu erhalten. 

So werden Sie Tippgeber
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